Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel nach der Behandlung fällig.
Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und
unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen
oder privaten Krankenversicherungen Erstattung erhält.
Auf Wunsch kann eine Rechnung nach der GebüH ( Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ausgestellt werden, die sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.
Es besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.
Bei Absagen oder Terminverschiebungen bitte ich um Mitteilung bis spätestens 24 Stunden vorher.
Bei kurzfristigen Absagen behalte ich mir vor 80% des sonst anfallenden Honorars in Rechnung zu stellen.